Kosten
Oft wird der Gang zum Rechtsanwalt gewählt, wenn die eigenen Mittel erschöpft sind. Damit Sie eine Vorstellung erhalten, welche Kosten durch Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts - sei es gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung - auf Sie zukommen können, möchte ich an dieser Stelle einen Überblick geben.
Die Gebühr für eine Erstberatung liegt hier abhängig von der Beratungsdauer und dem Schwierigkeitsgrad zwischen 30,- und 150,- € zzgl. Mehrwertsteuer.
Jede weitere, darüber hinaus gehende Beratung in der gleichen Angelegenheit löst weitere Kosten aus.
Grundsätzlich richten sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit nach dem RVG, also nach dem Streitwert/Gegenstandswert in Verbindung mit dem entsprechenden Gebührentatbestand. Darüber hinaus ist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Vergütungsvereinbarung jederzeit möglich, wobei bei der gerichtlichen Vertretung die Gebührensätze des RVG die gesetzliche Untergrenze bilden.
Um sich einen ersten unverbindlichen Überblick über mögliche Gebühren zu verschaffen, können Sie die Seite www.rechtsanwaltsgebuehren.de der Rechtsanwältin Grit Andersch besuchen. Dort werden aus zahlreichen Rechtsgebieten verschiedenste Gebührentatbestände erläutert und Sie haben die Möglichkeit, eine beispielhafte Gebührenberechnung durchzuführen. Dies ersetzt natürlich nicht die jeweilige individuelle Beratung.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie in der vom Deutschen Anwaltverein zu diesem Thema herausgegebenen Broschüre.
Auch informiere ich Sie gerne über die Möglichkeiten der Beratungs- und Prozesskostenhilfe (die Übernahme der Kosten für Beratung und Vertretung durch den Staat, falls diese nicht aufgebracht werden können) und unterstütze Sie gegebenenfalls bei einer entsprechenden Antragstellung.
Weitere allgemeine Informationen finden Sie in der vom Deutschen Anwaltverein zum Thema Beratungs- und Prozesskostenhilfe herausgegebenen Broschüre.